Unsere Leistungen

Spart Energie und steigert den Wohnkomfort

Sich in den eigenen vier Wänden wohlfühlen und dabei auch noch Energie sparen – wer möchte das nicht. Seit dem 1. Februar 2002 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese Verordnung regelt die Anforderungen für den gesamten Energieverbrauch eines Gebäudes (Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung).

Für neu errichtete Gebäude wird nun eine so genannte luftdichte Gebäudehülle (= sämtliche Wand- und Dachflächen) gefordert. Damit der hierfür notwendige Beweis erbracht werden kann, wird von Fachleuten, z.B. Stuckateuren, eine Luftdichtheitsprüfung (auch Blower-Door-Test genannt) durchgeführt.

Bei der Luftdichtheitsmessung wird die gesamte Gebäudehülle miteinbezogen. Was häufig nicht bekannt ist: Potenziell undichte Stellen befinden sich meist an Übergängen und Anschlüssen, z. B. an den Stellen Fenster-Fassade, Außenwand-Dachanschluss, Dachfläche-Dachfenster.

Nur das sorgfältige, fachgerechte Verarbeiten von Dämmmaterialien und Putz garantiert eine energiesparende luftdichte Gebäudehülle. Dies gilt übrigens nicht nur für Neubauten, sondern auch bei nachträglich ausgeführten Arbeiten an bestehenden Gebäuden zur Erfüllung der Energieeinsparverordnung. Hier ist Qualität vom Fachmann gefragt.

Fragen Sie doch einfach Ihren Stuckateur. Er ist Spezialist in Sachen Gebäudehülle. Und nicht nur dafür.